Alles rund um das Thema Vorsorge

Krankheit, Behinderung oder Alter

Durch Krankheit, Behinderung oder Alter können Umstände eintreten, die dazu führen, dass Menschen in ihrer Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt oder sogar geschäftsunfähig sind. Eine Folge kann sein, dass Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst geregelt werden können und deshalb Hilfe anderer notwendig wird.

Rechtliche Betreuung

In einer solchen Situation bedarf es neben der tatsächlichen Unterstützung auch der rechtlichen Vertretung. Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung kann in einer solchen Konstellation erforderlich sein.

Vorsorgevollmacht

Grundsätzlich gilt, dass eine Betreuung meist nicht erforderlich ist, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt und die Angelegenheiten der volljährigen Person durch einen Bevollmächtigten ebenso gut erledigt werden können.

Drei Vorsorge-Möglichkeiten für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten einmal nicht mehr selbst regeln können:

Die „Vorsorgevollmacht“

– im Voraus bestimmen, wer statt meiner entscheidet –

Wer darf – im Fall der Fälle – für Sie wichtige Dinge entscheiden?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Willenserklärung und kann die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht vermeiden. Somit kann einer oder mehreren Person(en) ein Handlungsrecht anstatt eingeräumt werden und somit stellvertretend zu handeln. Diese Person heißt Bevollmächtigter. Die bevollmächtigte Person kann Entscheidungen für den Vollmachtgeber treffen und in dessen Namen handeln.

Wichtig ist, dass Sie volles Vertrauen zu der Person haben, die Sie mit dieser Vollmacht ausstatten. 

 

Das aktuelle Formular des Bundesministeriums der Justiz

Wir beraten Sie gern ganz individuell

  • Wir informieren und beraten Sie über die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht
  • Wir stellen Ihnen Informationsmaterial und Vordrucke der jeweiligen Formulare zur Verfügung
  • Unsere Beratung ist immer kostenlos und selbstverständlich vertraulich

Die „Betreuungsverfügung“

– entscheiden, wer mir zur Seite steht –

Wer kümmert sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten, wenn Sie Unterstützung benötigen?

Wenn Sie wegen Krankheit, Behinderung oder Alter Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, kann das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer für Sie bestellen. Wichtige Voraussetzung ist, dass zu Ihrer Krankheit oder Behinderung ein Fürsorgebedürfnis hinzukommt. Das können beispielsweise Behörden-, Gesundheits-, Vermögens- oder Wohnungsangelegenheiten sein.

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie vorsorglich fest, wen das Gericht im Fall der Fälle als rechtlichen Betreuer bestellen soll. Das Gericht ist dann an Ihre Wahl gebunden (sofern sie Ihrem Wohl nicht zuwiderläuft.) Genauso können Sie bestimmen, wer auf keinen Fall als Betreuer oder Betreuerin in Frage kommt.

 

Alle Broschüren und Formulare vom Bundesministerium der Justiz

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  • Wir informieren und beraten Sie über die Bedeutung einer Betreuungsverfügung
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  • Unsere Beratung ist immer kostenlos und selbstverständlich vertraulich

Die „Patientenverfügung“

– sinnvoll für volljährige Menschen –

Mit einer Patientenverfügung wissen Ärzte, was Sie möchten, wenn Sie es selbst nicht sagen können

Die Patientenverfügung ist eine vorweggenommene Willenserklärung, mit der im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit die Ärzte angewiesen werden, medizinische Behandlungen nach den persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder sie zu unterlassen.

Bei der gesetzlich geregelten Patientenverfügung geht es mitunter darum, dass der Wille des Patienten so genau wie möglich beschrieben wird – für den Fall der späteren Einwilligungsunfähigkeit. Hierbei gilt es zu beachten, dass der Wille eindeutig zum Ausdruck gebracht werden muss.

Textbausteine des Bundesministeriums für Justiz

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  • Unsere Beratung ist immer kostenlos und selbstverständlich vertraulich

Unsere Beratungs- und Unterstützungsangebote

Wir beraten und unterstützen Sie

Die Querschnittsmitarbeiter führen selbst rechtliche Betreuungen. Sie stehen den ehrenamtlichen Betreuern, Bevollmächtigten und Ratsuchenden in allen Fragen zur rechtlichen Betreuung und vorsorgenden Verfügungen (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung) mit ihrer Erfahrung beratend und unterstützend zur Seite.

Die Angebote des AWO Betreuungsvereins Alzey-Worms e.V. sind stets kostenlos. Alle Gespräche finden selbstverständlich vertraulich statt. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

  • Wir informieren Sie über die Bedeutung, Vor- und Nachteile von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
  • Wir stellen Ihnen Informationsmaterial und Vordrucke der jeweiligen Formulare zur Verfügung
  • Wir beraten und begleiten individuell sowohl Interessierte als auch bereits Bevollmächtigte
  • Wir beraten und unterstützen kostenlos